MB Immobilien e.K.
 

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MB - Immobilien e.K. M. Bärhausen
Dreisamweg 16a
51061 Köln

Telefon: 0221 - 63 42 12
Fax: 0221 - 63 98 75
Mobil: 0173 - 51 51 700



Handelsregisternr.: 16726
Geschäftsinhaber: Maria Bärhausen

Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO
Ordnungsamt Köln
Gewerbe-/Ordnungsamt 50679 Köln, Willy-Brandt-Platz 3


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  1. Gebührenordnung  AGB´s
    Die Maklergebühren betragen wie nachstehend aufgeführt, sofern keine andere Provision im Angebot gefordert oder schriftlich vereinbart wird. Maklergebühren sind vom Gesamtinhalt der vertraglichen Vereinbarungen zu zahlen.
    Die Maklerfirma ist nicht zur Vermittlung verpflichtet, sondern es genügt der Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluß. Nachstehende Gebühren sind als Nettobeträge anzusehen, denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu zurechnen ist.

    a) Bei Nachweis von Haus- und Grundbesitz für Käufer und Verkäufer je 3 % des Kaufpreises, fällig und zahlbar bei Abschluss des Kaufvertrages.

    b) Bei Vermietung oder Verpachtung bis zu 5 Jahren sind 2 Monatsmieten und bei Verträgen über 5 Jahren 3 % der Vertragsmiete zuzüglich Optionszeiten, zahlbar von Mieter bzw. Pächter.

    c) Bei Darlehensbeschaffung 1 % der Darlehenssumme, fällig und zahlbar bei Darlehenszusage durch den Gläubiger.

    d) Bei Nachweis von Geschäftsexistenzen sind die unter b) genannten Gebühren für die Anmietung sowie 6 % des Kaufpreises für Inventar- und Warenübernahme und Abstandssumme von dem Geschäftsübernehmenden zahlbar.

    e) Für die Begründung eines Ankaufsrechtes oder Vorkaufrechtes sind von dem hierdurch Begünstigten 1 % des Kaufwertes als Nachweis- provision zu zahlen. Steht die Höhe des Kaufwertes nicht fest, so ist zumindest der 14fache Jahresmietwert als Kaufwert zugrunde zu legen. Für die Begründung eines Vornietrechts sind 1 % des Mietzinses für die Vertragsdauer, zumindest für 5 Jahre und höchstens für 10 Jahre zu zahlen.

    f) Für den Nachweis eines Objektes, welches sich in einem Zwangs- versteigerungsverfahren befindet sind vom Ersteher 3 % bei Zuschlag zu zahlen von Eigentümer bzw. Auftraggeber 3 % bei Abschluss eines Bietungsabkommens bzw. wenn kein Bietungsabkommen geschlossen wird, bei Versteigerungszuschlag.

    g) Für den Nachweis eines Erbbaurechtsvertrages sind je 3 % des Grundstückwertes von Erbbauberechtigten und Erbbau verpflichteten zu zahlen. Für die Ermittlung des Grundstück wertes ist davon auszugehen, das die jährlich zu zahlende Erbpacht gleich 6 % des Grundstückwertes ist.

    2. Fällige Provision
    Fällige Provisionsbeträge, die noch nicht an die Maklerfirma entrichtet sind, sind von der Fälligkeit ab mit 1 % monatlich zu verzinsen.

    3. Auftragserteilung für den Dritten
    Wer für einen Dritten einen Maklerauftrag erteilt, wird persönlich provisionspflichtig, wenn die Maklergebühren von dem Dritten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht gezahlt wird.

    4. Provisionsanspruch bei Nichterfüllung
    Der Gebührenanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird (Aufhebung, Auflösung, Rücktritt), infolge Verschuldens eines der beiden Vertragspartner durch Aufhebung hinfällig wird oder sich aus einem Grund als rechtsungültig erweist, den einer der Vertragspartner zu vertreten hat..

    5. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner
    Unbeschadet dessen, das der Auftraggeber der von ihm beauftragten Maklerfirma bei Zustandekommen eines Vertrages eine Provision zu entrichten hat, kann die Maklerfirma auch für den Vertragspartner des Auftraggebers eine Tätigkeit entfalten und mit ihm eine Provision vereinbaren.

    6. Andere Immobiliengeschäfte
    Andere Immobiliengeschäfte mit nachgewiesenen Vertragspartnerm, binnen 36 Monaten sind ebenfalls gebührenpflichtig, für Käufer + Verkäufer.

    7. Provisionspflicht bei bekannten Objekten
    Eine von der Maklerfirma mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts wird als bisher unbekannt anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4 Tagen schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt.

    8. Verjährungsfrist
    Wird ein provisionspflichtiger Abschluss nicht mitgeteilt, dann beginnt die Verjährungsfrist hinsichtlich des Provisionsanspruches erst mit dem Ablauf des Jahres zu laufen, in dem von dem Abschluss Kenntnis erhalten wird. Dies gilt auch dann, wenn irrtümlich der Abschluss nicht provisionspflichtig gehalten wurde.

    9. Ersatzgeschäft
    Wenn anstelle des erteilten Auftrages ein anderes Rechtgeschäft abgeschlossen wird (z. B., wenn anstelle der Vermietung usw., der Kauf, die Einräumung eines Vorkaufs- oder Erbbaurechts, die Übertragung des Verfügungsrechts über ein Grundstück in einer Wie immer gearteten Rechtsform usw. vereinbart wird), dann wird die Maklergebühr in der für das betreffende Rechtsgeschäft in der üblichen Höhe fällig. Ergeben sich Innerhalb von 36 Monaten Abänderungen des geschlossenen Vertrages so ist die Maklergebühr für das neue Rechtsgeschäft (Kaufvertrag usw.) ebenfalls zu zahlen, auch wenn sie höher oder niedriger liegt, als die Gebühr für den vorher abgeschlossenen Geschäftsvorgang.

    10. Indiskretion
    Die dem Auftraggeber von der Maklerfirma überreichten Angebote darf dieser nur für sich selbst verwenden. Unbefugte Weitergabe oder indiskrete Behandlung der Angebote und Mitteilungen ziehen Schadenersatz in Höhe der Gesamtprovision nach sich, zumindest 6 % der Kaufsumme plus MwSt., wenn kein höherer Schaden nachgewiesen wird.

    11. Nebenabreden
    Nebenabreden erhalten nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Die teilweise Unwirksamkeit von Bedingungen berührt die Gültigkeit anderer Bedingungen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

    12. Haftungsausschluss
    Die Angebote der Maklerfirma fußen auf Angaben der Auftraggeber. Die Maklerfirma ist nicht verpflichtet Erkundungen über die Richtigkeit der Angaben einzuziehen. Für die Richtigkeit wird daher keine Gewähr übernommen.

    13. Zwischenverkauf / Reservierungen
    Einen Zwischenverkauf der angebotenen Objekte behalten wir uns vor. Reservierung von einem oder mehreren Objekten, sind erst gültig nach eingegangener vorab vereinbarter Reservierungsgebühr, oder nach ausdrücklicher schriftlicher Reservierungsbestätigung von der Maklerfirma MB Immobilien e.K.

 

 
 
 
 
 
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